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Zahnvorsorge bei Kindern und Jugendlichen
Wichtig ist die Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Deshalb können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr halbjährlich Vorsorgemaßnahmen durch den Zahnarzt in Anspruch nehmen (Früherkennung bzw. "Individualprophylaxe"). Beispiele für die zahnmedizinischen Vorsorgeleistungen: Bestandsaufnahme des "Zahnzustandes", Aufklärung und intensive Beratung des jungen Patienten, Kontrolle und erneute Beratung, Härtung des Zahnschmelzes und "Fissurenversiegelung" für kariesfreie Backenzähne.
