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Zahnersatz

Wird Zahnersatz notwendig, erstellt der Zahnarzt für den Patienten einen Heil- und Kostenplan, den die BKK ALP plus überprüfen und genehmigen muss.

Befundbezogene Festzuschüsse

Die bisherigen prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beim Zahnersatz werden seit dem 1. Januar 2005 durch so genannte befundbezogene Festzuschüsse ersetzt. Damit ändert sich vor allem die Berechnungsgrundlage für die Bezuschussung von Zahnersatzleistungen. Maßgeblich für die Leistung der Krankenkasse ist nicht mehr die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern diejenige, die in der Mehrzahl der Fälle angewandt wird.

Diese Regelung bringt Patientinnen und Patienten einen großen Vorteil: Sie können sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden, zum Beispiel für einen implantatgetragenen Zahnersatz, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren.

Die Höhe der befundbezogenen Festzuschüsse wurden in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bestimmt.
Die bisherigen Bonusregelungen bleiben auf jeden Fall erhalten: Patientinnen und Patienten, die jedes Jahr zu einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gehen, können eine Bonus bis zu 30% erhalten.

Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich also aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben die Zähne gesund, und zweitens ist der vom Versicherten zu zahlende Eigenanteil geringer, wenn später doch einmal Zahnersatz notwendig werden sollte.

Zahnersatz bleibt weiterhin Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Am gesamten Umfang des Leistungsanspruchs ändert sich nichts.

 

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