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Zahnärztliche Behandlung
Die Kosten der allgemeinen zahnärztlichen Behandlung werden von der BKK ALP plus übernommen. Gegen Vorlage seiner Versichertenkarte bekommt der BKK ALP plus-Versicherte alle zahnerhaltenden Maßnahmen.
Das gilt auch für "Parodontose-Behandlungen" (Zahnbetterkrankungen). Allerdings muss die BKK ALP plus hier die Behandlung anhand eines Behandlungsplanes genehmigen. Zu diesem Zweck stellt der Zahnarzt vor der speziellen Behandlung den Zahnbefund in allen Einzelheiten fest (Parodontalbefund).
Müssen Zähne gefüllt werden, trägt die BKK ALP plus die Kosten für Zahnfüllungen aus Amalgam im Seitenzahnbereich und plastische Füllungen im Frontzahnbereich. Wählt ein Versicherter eine aufwendigere "Versorgungsform", z.B. eine Gussfüllung (Inlay) aus Gold oder Keramik, kann die BKK ALP plus einen Kostenanteil in Höhe der Kosten für eine Amalgamfüllung im Seitenzahnbereich und plastisches Füllungsmaterial im Frontzahnbereich übernehmen. Die Mehrkosten muss der Versicherte selbst tragen. Zu den Ausnahmen bei plastischen Füllungsmaterialien aus Kompomeren (= Mischmaterial aus Metallbestandteilen und Kunststoffen) oder Glasionomeren (= Zemente) bei Frontzähnen berät Sie Ihr Zahnarzt.
Wichtig:
Auch beim Zahnarzt fällt beim jeweils ersten Besuch im Quartal die Praxisgebühr von 10,-€ für (mindestens 18 Jahre alte) Patienten an.

