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Sie haben die Wahl!
Jetzt ist es notwendig, dass Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse fristgerecht kündigen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie die Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt haben.
Die Kündigung sollte aus Gründen der Rechtssicherheit schriftlich erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie die Postlaufzeit. Der Eingang der Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse ist entscheidend für die Bildung der Kündigungsfrist. Diese beträgt 2 volle Kalendermonate. Ihre bisherige Krankenkasse muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung ausstellen.
Die Kündigungsbestätigung legen Sie zusammen mit Ihrer Beitrittserklärung der neu gewählten Krankenkasse vor. Diese stellt Ihnen dann "unverzüglich" eine Mitgliedsbescheinigung aus, welche Sie
· Ihrem Arbeitgeber oder
· der Bundesagentur für Arbeit oder
· Ihrer bisherigen Krankenkasse (freiwillig Versicherte ohne Beschäftigungsverhältnis)
innerhalb der Kündigungsfrist vor Beginn Ihrer Mitgliedschaft bei unserer BKK vorlegen.
Erst damit ist die Kündigung vollzogen und Ihre Mitgliedschaft bei der Kasse Ihrer Wahl beginnt.
Wählen Sie keine neue Krankenkasse oder legen Sie die Mitgliedsbescheinigung nicht oder verspätet z. B. Ihrem Arbeitgeber vor, bleibt Ihre Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse kraft Gesetz bestehen. Sie können zwar Ihre Kündigung auch schriftlich zurück nehmen, haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Kündigung nicht rechtswirksam werden zu lassen.

