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Günstig für Sie – die Krankenversicherung der Studenten (KVdS)

Allgemein haben Sie als Student bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung z. B. über Ihre Eltern. Ist diese nicht möglich oder endet die Familienversicherung, sind Sie mit einem geringen Beitrag versicherungspflichtig in der KVdS, wenn Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. 

Die Versicherungspflicht besteht grundsätzlich 

  • bis zum Ende Ihres Studiums
  • bis zum Beginn einer Vorrangversicherung (z. B. Aufnahme einer Beschäftigung)
  • bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, 
  • längstens bis zum Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden. 

Nach Abschluss des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind Sie nur dann versicherungspflichtig in der KVdS, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.

Zu Beginn Ihres Studiums sowie für jede Rückmeldung zum Studium benötigen Sie für die Einschreibung eine Mitgliedsbescheinigung. Diese erhalten Sie von uns.

Nebenjob ist möglich

Als Student dürfen Sie in einem gewissen Rahmen hinzuverdienen. Es gibt unterschiedliche Regelungen für Tätigkeiten

  • innerhalb der Vorlesungszeiten und
  • innerhalb der vorlesungsfreien Zeiten bzw. Semesterferien.

Als Faustregel gilt: Ihr Studium muss weiterhin im Vordergrund stehen!

Investieren Sie Ihre Zeit überwiegend in einen Job, müssen wir die KVdS beenden. 

Innerhalb der Vorlesungszeiten ist ein Nebenjob zulässig, sofern Sie nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Die Höhe Ihres Arbeitsentgelts ist für die KVdS nebensächlich. 

Innerhalb der vorlesungsfreien Zeiten dürfen Sie mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Beachten Sie bitte dabei, dass Beschäftigungsverhältnisse, die mehr als 20 Wochenstunden in Anspruch nehmen, auf maximal zwei Monate zu befristen sind. Überschreiten Sie diese zwei Monate, wäre die KVdS zu beenden, da Versicherungspflicht als Arbeitnehmer eintritt. 

 

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