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Qualitätssicherung

Für alle Beteiligten ist es außerordentlich wichtig, dass die Qualität der häuslichen Pflege, die von ehrenamtlichen Helfern geleistet wird, sichergestellt ist.

Zu diesem Zweck und zur regelmäßigen Hilfestellung für die betreffende Pflegeperson sind Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen den Einsatz eines Pflegedienstes abzurufen, mit dem die BKK ALP plus-Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Die Kosten hierfür trägt die BKK ALP plus-Pflegekasse.

Kosten der Pflegeeinsätze

  • Pflegestufe I + II mind. 1 x halbjährlich bis zu 16,00 Euro
  • Pflegestufe III mind. 1 x vierteljährlich bis zu 26,00 Euro

Ein solcher Pflegeeinsatz dient dazu, die Qualität der Pflegesitua-tion zu bewerten und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten vorzu-schlagen. Mit Einverständnis des Pflegebedürftigen informiert der Pflegedienst die BKK ALP plus-Pflegekasse über seine Erkenntnisse.

Ruft der Pflegebedürftige die vorgeschriebenen Pflegeeinsätze nicht ab oder verweigert er sein Einverständnis zur Mitteilung an die Pflegekasse, so hat die Pflegekasse das Pflegegeld zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen.

 

Wo die Gesundheit zuhause ist

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