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Gut versorgt: Mit dem Mutterschaftsgeld der BKK ALP plus
Wir wollen Sie während Ihrer Schwangerschaft so gut wie möglich entlasten, so dass Sie sich bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen. Haben Sie während Ihrer Schwangerschaft Anspruch auf Krankengeld, erhalten Sie von uns zusätzlich Mutterschaftsgeld.
Ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Sie, wenn Sie zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen und Anspruch auf Krankengeld haben. Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie ab Beginn dieser Frist – und dies in der Höhe Ihres bisherigen Durchschnittseinkommens. Wir übernehmen bis zu 13 Euro pro Tag. Den Rest übernimmt Ihr Arbeitgeber.
Das Mutterschaftsgeld der BKK ALP plus - Für bis zu 18 Wochen
In der Regel haben Sie für 14 Wochen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dies bedeutet, sie erhalten die Zahlungen von sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen danach. Im Falle von Früh- oder Mehrlingsgeburten haben Sie sogar insgesamt 18 Wochen Anspruch auf Mutterschaftsgeld – von sechs Wochen vor bis zwölf Wochen nach der Geburt.
Mutterschaftsgeld auch in der Arbeitslosigkeit
Auch wenn Sie zur Zeit der Schwangerschaft nicht berufstätig sind, sondern Arbeitslosengeld beziehen haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dies gilt, wenn Sie zu dieser Zeit auch Anspruch auf Krankengeld haben. In diesem Fall ist das Mutterschaftsgeld so hoch wie das Krankengeld. Der Anspruch auf das Mutterschaftsgeld im Falle der Arbeitslosigkeit besteht dann, wenn Sie noch vor Beginn der Mutterschutzfrist Mitglied bei uns geworden sind.

