Garantiert kein Zusatzbeitrag! > Mitgliedschaft > Versicherungsschutz > BKK-Mitgliedschaft > Leistungsbezieher der Bundesagentur für Arbeit bzw. der ARGE
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Zuverlässig - Auch in einer besonderen Lebenssituation
Ihr Beschäftigungsverhältnis wird beendet, doch Ihr Versicherungsschutz ist weiterhin sicher gestellt.
Der Versicherungspflicht unterliegen Sie auch, wenn Sie
- Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch oder
- Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen.
Sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht, wenn
- Ihnen das Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gewährt wird,
- Ihnen für die Zeit des Leistungsbezugs von Arbeitslosengeld II eine Familienversicherung z. B. über Ihren Ehegatten möglich ist,
- Sie unmittelbar vor dem Leistungsbezug von Arbeitslosen- geld II privat krankenversichert oder
- unmittelbar vor dem Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II nicht krankenversichert waren.
Die Meldungen erhalten wir von der Bundesagentur für Arbeit bzw. von der ARGE.
