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Kinderpflegeverletztengeld

Bei Erkrankung eines gesetzlich versicherten Kindes aufgrund eines Unfalls z. B. in der Schule oder im Kindergarten

  • bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder
  • eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes

erhalten Sie von der BKK ALP plus Kinderpflegeverletztengeld für zehn Arbeitstage pro Jahr je Kind. Haben Sie mehrere Kinder, werden Ihnen insgesamt maximal 25 Arbeitstage gezahlt.

Das Kinderpflegeverletztengeld wird Ihnen gezahlt, wenn Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber haben (z.B. aus dem Tarifvertrag).

Voraussetzung ist, dass

  • Sie in dieser Zeit Ihr Kind pflegen, beaufsichtigen, betreuen müssen und deshalb der Arbeit fernbleiben. Dies ist vom behandelnden Arzt zu bescheinigen.
  • keine andere Person im Haushalt lebt, die die Pflege und Betreuung Ihres erkrankten Kindes übernehmen kann.

Für Alleinstehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage je Kind bzw. 50 Tage insgesamt.

 

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