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Hilfen und Leistungen für Pflegepersonen

Wer ist eine "Pflegeperson"? In Deutschland werden derzeit über 1,9 Millionen Menschen zu Hause gepflegt und betreut. In den meisten Fällen leisten Angehörige, Verwandte oder Freunde eine  oft auf- opfernde und immer schwierige Arbeit.

Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen min- destens 14 Stunden pro Woche in dessen häuslicher Umgebung pflegen und versorgen, gelten als "Pflegepersonen".

Für diese freiwilligen Helfer ist es wichtig und unerlässlich, zum einen sozial abgesichert zu sein und zum anderen ihre Leistung auch honoriert zu bekommen. Und hier setzt die BKK ALP plus-Pflegever- sicherung an.

Finanzieller Ausgleich

Pflegebedürftige können das Pflegegeld, das sie von der BKK ALP plus-Pflegekasse ausgezahlt bekommen, an die jeweilige private Pflegeperson weitergeben. Dies stellt jedoch keine gehaltsähnliche Zahlung dar. Es ist vielmehr als Ausgleich für den Arbeits- und Zeitaufwand der Pflegeperson gedacht.

Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus der Pflegestufe (ab 01.01.2012):

  • Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig = 235,00 Euro Pflegegeld monatlich
  • Pflegestufe II: schwerpflegebedürftig = 440,00 Euro Pflegegeld monatlich
  • Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig = 700,00 Euro Pflegegeld monatlich

Beiträge zur Rentenversicherung

Wer Pflegebedürftige betreut, wer als Pflegeperson Angehörigen und Freunden ein Verbleiben in den eigenen vier Wänden ermöglicht, muss ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit ver-zichten - mit dem Ergebnis: Er/Sie kann nur eingeschränkt etwas für seine/ihre Altersvorsorge tun.

Die BKK ALP plus-Pflegekasse zahlt deshalb für Pflegepersonen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie vor Beginn der Pflegetätigkeit berufstätig waren.

Allerdings: Wer neben seiner Pflegetätigkeit noch eine Berufstätig-keit von mehr als 30 Wochenstunden ausübt, für den werden keine Rentenversicherungsbeiträge aus der Pflegeversicherung gezahlt.

Die Beiträge zur Rentenversicherung richten sich nach der Pflege-stufe der gepflegten Person und nach dem tatsächlichen Pflege-aufwand (ab 01.01.2012).

Pflegestufe

Pflegeaufwand

Beitragshöhe in Euro

 

pro Woche
mindestens

West

Ost

Stufe I

14 Std.

137,20

117,08

Stufe II

14 Std.
21 Std.

182,93
274,40

156,10
234,16

Stufe III

14 Std.
21 Std.
28 Std.

205,80
308,70
411,60

175,62
263,42
351,23

Gesetzliche Unfallversicherung

Die Pflegeversicherung sorgt dafür, dass alle Pflegepersonen ge-setzlich unfallversichert werden. Damit wird - wie bei Arbeitneh-mern - gewährleistet, dass die Pflegepersonen bei Unfällen im Zu-sammenhang mit ihrer Pflegetätigkeit und auch bei der Fahrt von und zu den Pflegebedürftigen abgesichert sind.

Wir helfen den Helfern - kostenfrei

Wer einen Angehörigen oder Freund in dessen Haushalt ehrenamt-lich pflegt, nimmt nicht nur große Mühen auf sich, sondern muss auch mit der damit verbundenen psychischen und physischen Be-lastung fertig werden. Und: Ein gewisses Maß an Fachwissen ist er-forderlich, um die sehr unterschiedlichen Arbeitsschritte der Pflege-tätigkeit richtig und sachkundig ausführen zu können.

Gerade hier will die BKK ALP plus Sie nicht allein lassen. Daher bietet die BKK ALP plus-Pflegekasse in Kooperation mit der Caritas und der Diakonie professionelle Schulungen und Beratungs-gespräche für Pflegepersonen an.

Das Beratungsgespräch und der Pflegekurs sind kostenfrei, wenn die teilnehmende Pflegeperson oder der zu pflegende Angehörige oder Bekannte in der BKK ALP plus-Pflegekasse versichert ist.

Das Beratungsgespräch in der häuslichen Umgebung der jeweiligen pflegebedürftigen Person wird von einer kompetenten Fachkraft ge-führt. Hier haben Sie die Möglichkeit, alle Fragen und Probleme, die eine Pflege zu Hause grundsätzlich mit sich bringt, eingehend zu erörtern und ggf. zu lösen.

Selbstverständlich werden dabei die individuellen Verhältnisse in dem betreffenden Haushalt direkt einbezogen. So sprechen Sie z. B. über die Ausstattung der Wohnung bzw. des Krankenzimmers oder die Einsatzmöglichkeiten technischer Hilfsmittel. Der Berater gibt da-rüber hinaus auf Wunsch eine spezielle pflegerische Unterweisung.

Der Pflegekurs wird von einer erfahrenen Pflegefachkraft durchge-führt. Er dauert insgesamt 20 Stunden. Alle wichtigen Themen der häuslichen Pflege werden behandelt. In praktischen Übungen trai-nieren Sie Pflegehandlungen für die unterschiedlichsten Situationen - wie z. B. Unterstützung bei der Hygiene oder Behandlung bei Wundliegen. Ein zentraler Faktor ist dabei das Vermeiden zusätz-licher Gesundheitsschäden.

Auf dem Lehrplan steht unter anderem:

Vorbeugung von Zweiterkrankungen

• Entstehung, Erkennungszeichen

• Vorbeugung gegen Wundliegen, Lungenentzündungen, Gelenkversteifungen

Medikamenteinnahme

• Umgang mit Medikamenten

• Heilmittel der Natur

Umgebung der Pflegebedürftigen

• Zimmer und Umgebung

• Art und Ausstattung des Krankenbettes

Pflege langzeitkranker Menschen

• Pflegemaßnahmen

• Umgang mit technischen Hilfen zur Pflege

Pflegehandlungen

• Liegen und Sitzen im Bett

• Unterstützung beim Stehen und Gehen

• Rückenschonendes Arbeiten

Hilfe in besonderen Pflegesituationen

• Pflege und Betreuung verwirrter pflegebedürftiger Personen

• Pflege Sterbender.

Im häuslichen Beratungsgespräch und auch im Pflegekurs erhalten Sie zusätzlich ausgewählte Fachliteratur - ebenfalls kostenfrei -, mit der Sie alles Gelernte noch weiter vertiefen können.

Ziel unseres Beratungs- und Schulungsangebotes ist es, Ihnen die Pflege und Betreuung der Ihnen anvertrauten Menschen zu erleichtern, Sie fachlich und psychisch für Ihre Aufgabe zu stärken - damit Sie auch die seelischen und körperlichen Belastungen der Pflegebedürftigen lindern können.

Selbstverständlich steht unser Angebot auch denjenigen offen, die bereits eine Pflegetätigkeit ausüben und ihre Kenntnisse noch einmal auffrischen wollen.

Weitere Informationen zum BKK ALP plus-Schulungsangebot und zum Thema Pflege erhalten Sie bei der Pflegekasse Ihrer BKK ALP plus. Dort können Sie sich auch anmelden.

Pflegeurlaub

Wenn jemand unerwartet zum Pflegefall wird, müssen sich die Angehörigen kurzfristig darauf einstellen und eine Menge organisieren. Beschäftigte können sich in diesem Fall bis zu zehn Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um für einen nahen Angehörigen in einer akuten Pflegesituation eine bedarfs-gerechte Pflege zu organisieren. Während dieser Zeit sind sie sozialversichert.

Pflegezeit – Freistellung von der Arbeit für maximal 6 Monate

Um einen nahen Angehörigen zu pflegen, kann sich ein Arbeit-nehmer für die Dauer von bis zu 6 Monaten ganz oder teilweise unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Der Anspruch auf Freistellung besteht jedoch nur für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Während der Pflegezeit bleibt der Arbeitnehmer sozialversichert – doch er bezieht kein Gehalt, sein Arbeitsverhältnis „ruht“. Daher muss er sich für diese Zeit selbst um seinen Krankenversicherungsschutz kümmern. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, sprechen Sie uns bitte an.

"Neuheit für Pflege"

"Neuheit für Pflege" ist das erste Internet-Portal speziell für die Gesundheit pflegender Angehöriger und wird von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen betreut. Dort befinden sich u.a. aktuelle Informationen zum Gesundheitsschutz, zur Organisation der häuslichen Pflege sowie Informationen der Unfallkasse NRW. Ziel ist eine Stärkung der Selbstpflegekompetenz und die Verbesserung des Informationsflusses.

Die Internetseite "Neuheit für Pflege" finden Sie hier: www.unfallkasse-nrw.de/pflegende-angehoerige

 

Wo die Gesundheit zuhause ist

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