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Hautkrebs-Screening

auch für Versicherte unter 35 Jahren

Hautveränderungen werden von vielen als banale Erkrankungen angesehen. Ihre Gefährlichkeit bei der Entstehung von Hautkrebs wird unterschätzt.

Hautkrebs ist die häufigste Krebsart beim Menschen. Zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart mit praktisch hundertprozentiger Heilungschance – vorausgesetzt, er wird rechtzeitig erkannt.

Nach dem Gesetz haben ab 01. Juli 2008 gesetzlich Versicherte Frauen und Männer ab 35 Jahre alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening beim qualifizierten Dermatologen/Hausarzt.

Durch spezielle Versorgungsverträge zahlt die BKK ALP plus unter Umständen auch Versicherten unter 35 Jahren das Hautkrebs-Screening.

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der Krankenkassenverbände mit denen wir einen Versorgungsvertrag geschlossen haben.

 

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