Garantiert kein Zusatzbeitrag! > Leistungen > Krankenhausaufenthalt > Haushaltshilfe und Kinderbetreuung – BKK ALP plus
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Die Haushaltshilfe der BKK ALP plus
Wir entlasten Sie im Falle einer stationären Behandlung oder bei einer akuten Erkrankung während einer ambulanten Behandlung. Deshalb übernehmen wir die anfallenden Kosten, wenn Sie für die Zeit Ihrer Abwesenheit eine Haushaltshilfe und Kinder-betreuung benötigen.
Anspruch auf Haushaltshilfe und Kinderbetreuung
Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung, wenn Sie wegen einer stationären Krankenhausbehandlung, einer von uns bezahlten Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme oder einer akuten Erkrankung nicht selbst für Ihren Haushalt und Ihr Kind sorgen können. Dies gilt, wenn während Ihrer Abwesenheit keine andere Person, die in ihrem Haushalt leben, die Aufgaben übernehmen kann und zudem ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Lebt ein behindertes Kind in Ihrem Haushalt, das auf Hilfe angewiesen ist, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung. Wir übernehmen die Kosten einer Haushaltshilfe in begründeten Ausnahmefällen bis zu 26 Wochen.
Kosten der Haushaltshilfe der BKK ALP plus
Für den Fall, dass ein stationärer Aufenthalt notwendig wird und eine Haushaltshilfe beansprucht wird, übernimmt die BKK ALP plus die Kosten in Höhe eines festgelegten Stundensatzes. Ihre Zuzahlung beträgt lediglich 10% der kalendertäglichen Kosten. Es fallen täglich mindestens 5,-€ jedoch höchstens 10,-€ an.
Haben Sie Fragen zur Haushaltshilfe und Kinderbetreuung? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir sind offen für Ihre Fragen und Wünsche.
