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Häusliche Krankenpflege
Werden Sie anstelle einer stationären Krankenhausbehandlung zu Hause behandelt und gepflegt, übernimmt die BKK ALP plus für eine bestimmte Zeit – zusätzlich zu den Kosten für die ärztliche Behandlung – die Kosten für geeignete Pflegekräfte (z. B. der Sozialstationen). Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt die Notwendig-keit auf einem entsprechenden Antragsformular bescheinigt und niemand in Ihrem Haushalt lebt, der die Pflege übernehmen kann. Sie erhalten dann in Ihrem Haushalt Behandlungspflege, Grundpflege (z. B. Hilfen bei der Toilettenbenutzung und der Körperpflege) sowie eine hauswirtschaftliche Versorgung.
Benötigen Sie darüber hinaus oder auch unabhängig von einer notwendigen Krankenhausbehandlung Behandlungspflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung, übernimmt die BKK ALP plus bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen auch hier die Kosten des Pflegedienstes. Mit Behandlungspflege sind übrigens medizinische Hilfeleistungen gemeint, die der Arzt mit seiner Verordnung einer Pflegefachkraft überträgt, wie z. B. Verbandswechsel, Wundversorgung, Injektionen o. ä..
Wenn Sie auf Dauer Hilfen bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen, empfiehlt sich eventuell ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Pflegeleistungen
Sie haben noch Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne!

