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Beitragsfrei – Schutz und Sicherheit für die ganze Familie
Weil Ihnen Ihre Familie am Herzen liegt, ist die BKK ALP plus besonders wichtig. Familienfreundlichkeit beginnt bei uns bereits damit, dass Sie Ihren Ehegatten oder Lebenspartner und Ihre Kinder in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichern können.
Wer ist die Familie?
Zur Familie gehören bei unserer kostenfreien Familienversicherung Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Als Kinder gelten auch Pflege- und Adoptivkinder sowie Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners, wenn sie vom Mitglied überwiegend unterhalten werden.
Gibt es Einkommensgrenzen für Versicherte?
Für Familienangehörige gelten für eine beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung zwei Einkommensobergrenzen:
- 365,00 € monatlich bei z.B. Einkünften aus Vermietung, Verpachtung, Renten oder Arbeitsentgelten im Rahmen einer studentischen Aushilfstätigkeit
- 400,00 € monatlich bei Einkünften aus einem so genannten „Mini-Job“
Bis zu welchem Alter sind Kinder mitversichert?
Bei Kindern ist die beitragsfreie Familienversicherung grundsätzlich möglich
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (ein „Mini-Job“ gilt hier nicht als Erwerbstätigkeit) oder
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden (z.B. während eines Studiums).
Hat sich die Schul- oder Berufsausbildung durch den Wehr- oder Zivildienst verzögert, kann diese Zeit die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern (in der Regel 9 oder 10 Monate / ab dem 01.07.2010 6 Monate).
Was ist beim Ausfüllen des Familienfragebogens zu beachten?
Auch wenn Sie nur Ihre Kinder beitragsfrei familienversichern möchten, benötigen wir die Angaben zur Krankenversicherung Ihres Ehegatten bzw. Lebenspartners. Nur so können wir die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung prüfen.
Unter Umständen kann die kostenfreie Familienversicherung bei privat versicherten Ehegatten oder Lebenspartnern ausgeschlossen sein.
Bei gesetzlich versicherten Ehegatten oder Lebenspartnern genügt uns die Angabe der versichernden Krankenkasse.
Downloads
- Familienfragebogen (470,7 KB)

