Info PLUS

Fahr- und Transportkosten zur Behandlung

Fahr- oder Transportkosten im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen oder Krankenhausbehandlungen übernimmt die BKK ALP plus bei

  • medizinisch zwingend notwendigen Fahrten zu und von stationären Krankenhausbehandlungen,
  • Fahrten (z. B. zum Arzt oder Krankenhaus), bei denen ein Krankenwagen medizinisch notwendig ist,
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch wenn sich dort herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.

Fahrten zur ambulanten Behandlung können nur in wenigen medizinisch zwingenden Ausnahmefällen übernommen werden. Sprechen Sie bitte vor der ambulanten Behandlung mit der BKK ALP plus!

Bei allen diesen Fahrten ist eine Zuzahlung gesetzlich vorge-schrieben. Sie beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5,- € und höchstens 10,- € je Fahrt (höchstens jedoch die tatsächlichen Kosten).

 

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