Info PLUS
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Erfolgreich starten in die Selbständigkeit – wir unterstützen Sie!
Sie nehmen eine selbständige Tätigkeit auf? Wir stellen Ihnen konkrete Informationen zu Ihrem weiteren Versicherungsschutz zur Verfügung.
Als selbständig Erwerbstätige/r haben Sie die Möglichkeit des freiwilligen Beitritts zur Krankenversicherung zu unserer BKK ALP plus. Damit verbunden ist auch die soziale Pflegeversicherung. Der Beitritt ist innerhalb von 3 Monaten nach Ausscheiden aus Ihrer bisherigen Versicherung zu erklären.
Kinder und Ehegatten sind bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen über Sie in unserer Familienversicherung beitragfrei mitversichert.
Möchten Sie mit Beginn Ihrer Selbständigkeit auch Ihre Krankenkasse wechseln, ist dies ggf. erst nach Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse möglich.
Die Höhe Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung richtet sich nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Neben Ihrem Gründungszuschuss werden auch alle weiteren Einnahmen berücksichtig, wie z. B.
- Arbeitseinkommen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Kapitaleinkünfte
- Renten bzw. Versorgungsbezüge, usw.
Beiträge werden aus Einkünften von höchstens 3.712,50 €/Monat, mindestens jedoch von Einkünften in Höhe von 1.277,50 €/Monat erhoben.
Downloads
- Beitragsinformation für Existenzgründer 2012 (40,6 KB)
- Beitrittserklärung (1.192,7 KB)
- Einzugsermächtigung (28,0 KB)
- Einkommensanfrage (34,6 KB)

