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Wenn die Entgeltzahlung endet
Die Entgeltzahlung an Ihre Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer endet, wenn
- bei andauender Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung endet,
- Ihre Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer wegen Pflege eines erkrankten Kindes der Tätigkeit fernbleiben oder
- die Mutterschutzfrist beginnt.
Nach dem Ende der Entgeltzahlung setzen wir mit der Zahlung von Kranken- oder Mutterschaftsgeld ein. So wird der Lebensunterhalt Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch uns gesichert.
Finanzielle Absicherung fördert das Wohlbefinden
Die Berechnung des Kranken- bzw. ggf. des Mutterschaftsgeldes orientiert sich nach dem bisherigen Einkommen. Die unverzügliche Abgabe der entsprechenden Entgeltbescheinigung hilft uns, Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne zeitliche Verzögerung die finanzielle Sicherheit zu geben.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Downloads
- Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld (pdf) (40,9 KB)
- Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld (pdf) (139,6 KB)
- Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Kinderkrankengeld (pdf) (182,8 KB)

