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Arznei- und Verbandmittel

Die BKK ALP plus übernimmt die Kosten für vom Arzt verordnete Arznei- und Verbandmittel.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen übernommen werden, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.

Die Kosten für Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z. B. Viagra), können wir nicht übernehmen.

Für jedes Arznei- bzw. Verbandmittel muss der Versicherte eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung beträgt für jedes Arznei- oder Verbandsmittel 10 %, mindestens jedoch 5,- € und höchstens 10,- €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Versicherte unter 18 Jahren sind auch hier von Zuzahlungen befreit. Die Zuzahlungen entfallen ebenfalls bei Arznei- und Verbandmitteln im Zusammenhang mit Mutterschaftsleistungen   und anerkannten Wehrdiensterkrankungen. Zuzahlungsfrei sind     im übrigen auch Harn- und Blut-Teststreifen.

 


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