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Ambulante Pflege: Betreuung dort wo Sie zu Hause sind

Zu Hause ist es immer noch am schönsten, besonders dann, wenn man krank und pflegebedürftig ist. Eine pflegebedürftige Person kann ihren Alltag nicht mehr selbst bewältigen und braucht daher Hilfe bei alltäglichen Aufgaben. Die BKK ALP plus unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der ambulanten Pflege. Die Hilfe bei der ambulanten Pflege umfasst:

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm-/Blasenentleerung
  • Ernährung beispielsweise: Nahrungsaufnahme und mundgerechte Zubereitung von Speisen
  • Mobilität: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Rückkehr in die Wohnung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigung und Wechseln von Kleidung und Wäsche, Reinigung und Beheizen der Wohnung
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Wann ist eine Person pflegebedürftig?

Eine Person ist dann pflegebedürftig, wenn sie für mindestens ein halbes Jahr Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben benötigt. Man unterscheidet dabei drei Stufen von Pflegebedürftigkeit. Nach diesen richtet sich der Leistungsumfang für die ambulante Pflege.

Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?

Die Pflegekasse der BKK ALP plus stellt fest, ob eine Person pflegebedürftig ist und welcher Pflegestufe sie angehört. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes empfiehlt die Pflegestufe für eine ambulante Pflege.  Dafür schaut er sich den Wohnbereich des Pflegebedürftigen an. Sie helfen dem Gutachter, wenn Sie im Vorfeld die Hilfeleistungen der ambulanten Pflege über zwei Wochen dokumentieren. Halten Sie dabei folgendes fest:

  • Notizen über Ihre Hilfeleistungen
  • Bescheinigungen des behandelnden Arztes

Welche Leistungen umfasst die ambulante Pflege?

Im Rahmen der ambulanten Pflege können Sie zwischen drei Leistungsmodellen wählen:

Pflegegeld  – Betreuung von privaten Personen

Pflegen Angehörige, Nachbarn oder Freunde die pflegebedürftige Person, zahlt die Pflegekasse der BKK ALP plus Pflegegeld. Es steht der pflegebedürftigen Person frei, ob Sie das Geld an die Betreuer weitergibt. Beachten Sie die Bestimmungen zur Qualitätssicherung der ambulanten Pflege.

Die maximale Höhe des Pflegegelds richtet sich nach der Pflegestufe. Sie beträgt ab 01.01.2012 pro Monat:

  • 235 € für die Pflegestufe 1
  • 440 € für die Pflegestufe 2
  • 700 € für die Pflegestufe 3

Haben Sie Ihren Wohnsitz im europäischen Ausland, haben Sie auch dort Anspruch auf Pflegegeld für eine ambulante Pflege. Befindet sich Ihr Wohnsitz in einem Land außerhalb der euro-päischen Union, ruht Ihr Anspruch für die Dauer des Auslands-aufenthalts, wenn dieser sechs Wochen übersteigt.

Werden Sie in der Zeit, in der Sie Anspruch auf Pflegegeld haben, vollstationär im Krankenhaus behandelt oder empfangen stationäre Rehabilitations-maßnahmen bekommen Sie in den ersten vier Wochen weiterhin Pflegegeld. Danach ruht der Anspruch.

Pflegesachleistung – Betreuung durch spezialisierte Dienste

Betreuen professionelle Pflegedienste die pflegebedürftige Person oder unterstützen diese Dienste Angehörige, Freunde oder Nach-barn bei der ambulanten Pflege, kann die Pflegeperson die Pflege-sachleistung beantragen. Die Pflegekasse bezahlt dann je nach den jeweiligen Bedürfnissen die Pflegedienste. Halten Sie Art, Umfang und Kosten der Einsätze am besten schriftlich fest.

Die maximale Höhe der Pflegesachleistung richtet sich nach der Pflegestufe. Sie beträgt ab 01.01.2012 pro Monat:

  • 450 € für die Pflegestufe 1
  • 1100 € für die Pflegestufe 2
  • 1550 € für die Pflegestufe 3

Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung

Können private Personen aus dem Umfeld der Pflegeperson nur einen Teil der ambulanten Pflege übernehmen, kann der Pflegebedürftige Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren.

 

Wo die Gesundheit zuhause ist

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